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BGB § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

BGB § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

[ Auszug: (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den si ... ]